Allgemeine Geschäftsbedingungen TLP Sportreisen, Thorsten Lupp (Stand: 01.05.2021)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden.  Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden (im Folgenden auch: „Ihnen“ genannt) und dem Reiseveranstalter TLP Sportreisen, Thorsten Lupp (nachfolgend auch „wir“ oder „TLP Sportreisen“ genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und den Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr gebuchtes Event auf höchstem Niveau erleben können.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Ihnen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für den Einzelfall getroffene abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Vereinbarungen zwischen uns.

2. Reiseanmeldung, Reisebestätigung, Vertragsschluss

2.1 Vertragsgegenstand ist die Veranstaltung und Durchführung einer Reise. Der Reiseinhalt richtet sich nach der Reiseausschreibung. Weiterhin maßgeblich sind die in der Anmeldebestätigung aufgeführten Leistungen und Vereinbarungen.

2.2 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen kann, bieten Sie TLP Sportreisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese Ihnen vorliegen, verbindlich an.

2.3 Wenn Sie über unsere Internetseite www.TLP-Sportreisen.de  Ihre Reise buchen möchten, so müssen Sie zunächst Ihr Reiseangebot auswählen und dort in der Buchungsmaske Ihre Daten, wie Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail eingeben. Bieten wir zu einer Reise unterschiedliche Buchungspakete an, ist auch die Angabe der jeweiligen Buchungsnummer, des von Ihnen gewünschten Paketes, erforderlich. Diese ist immer unter dem entsprechenden Buchungspaket in unseren Angeboten ausgewiesen. Für spezielle Events kann es zudem erforderlich sein, bestimmte Buchungswünsche in der Buchungsmaske im Feld „Ihre Nachricht“ zu nennen. Im jeweiligen Angebot werden wir Sie darauf hinweisen. Mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ stellen Sie dann einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Reisevertrages.

2.4 Vor Absendung Ihrer Buchung über das Internet überprüfen Sie bitte Ihre Daten in der Buchungsmaske, um gegebenenfalls Eingabefehler zu korrigieren. Gehen Sie dazu bei Bedarf auf das entsprechende Eingabefeld, um Änderungen vorzunehmen.

2.5 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen, für alle anderen in der Buchung mit aufgeführten und von Ihnen angegebenen Teilnehmern wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.6 Bei einer Buchung über das Internet werden wir Sie über den Zugang Ihres Antrages umgehend benachrichtigen. Diese Benachrichtigung stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung dar.

2.7 Der Vertragsschluss kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch TLP Sportreisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger  übermitteln, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 §6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

2.8 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegen eine Ablehnung Ihrer Buchung und ein neues Angebot von uns vor, an das wir für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag über dieses Angebot kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn wir Sie bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

2.9 Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 §3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.10 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des §312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht  bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen sind unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 6 möglich.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Bei Vertragsabschluss ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den restlichen Reisepreis zahlen Sie bitte soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und wir unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 6.1 genannten Grund nicht mehr ausüben können und falls im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, spätestens 28 Tage vor Reisebeginn. Beträgt die Frist zwischen Ihrer Buchung und dem Reiseantritt weniger als 28 Tage, so ist der komplette Reisepreis nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.2 Sie erhalten einen Sicherungsschein, damit Ihre Zahlungen an uns bei einer Insolvenz abgesichert sind. Der Sicherungsgeber ist: R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.

3.3 Sie können Ihre gebuchte Reise per Überweisung bezahlen: Die Anzahlung ist 7 Tage nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass die Restzahlung spätestens 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingehen muss. Bei Buchungen, bei denen bis zum Reiseantritt keine 28 Tage mehr bestehen, muss die Gesamtsumme spätestens 5 Tage nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines, in jedem Fall vor Reisebeginn, bei uns eingegangen sein.

3.4 Bei Nichteinhaltung der genannten Zahlungsfristen gilt Ziffer 7.2.

3.5 Bei kurzfristigen Buchungen und bei besonderen Reiseangeboten, bei denen die genannten Fristen nicht eingehalten werden können, bitten wir Sie mit uns Rücksprache zu halten.

3.6 Leisten Sie die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten.

4. Leistungen und Preise

4.1 Die Reiseleistungen und Preise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot auf unserer Internetseite oder Katalog.

4.2 Die Preise verstehen sich inklusive MwSt.

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht entgegen Treu und Glauben verursacht wurden, sind vor Reisebeginn nur erlaubt, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben dabei unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Falle einer erheblichen Veränderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben sind Sie berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie uns gegenüber nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber werden wir Sie in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise informieren.

5.2 Wir dürfen auch nach Vertragsschluss den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden, wie nachfolgend beschrieben, ändern.

5.3 Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in 5.2 genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.

5.4 Eine Erhöhung kann nur verlangt werden, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar waren. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

5.5 Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Sollten die Preiserhöhungen mehr als 8% betragen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie können auch eine Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn es uns möglich ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.

5.6 Auf die Verpflichtung des Veranstalters zur Preissenkung wird ausdrücklich hingewiesen. Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.2 genannten Faktoren also Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und haben auf Ihren Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

6. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittskosten

6.1 Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TLP Sportreisen zu erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir dürfen jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß §651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:

6.2 Pauschalisierte Entschädigungsgebühren:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 40%

ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 60 %

ab dem   6. Tag vor Reiseantritt 70 %

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

6.3 Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.

6.4 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu belegen.

6.5 Wir sind verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch TLP Sportreisen

7.1 Nichterreichung einer vorgegebenen Teilnehmerzahl

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

  1. a) in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
  2. b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist bzw. dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen ist. Wir sind verpflichtet, Ihnen oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Es zählt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ihnen. Sofern uns früher bekannt wird, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, so haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Rücktrittserklärung werden wir Ihnen schnellstmöglich zusenden. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

7.2 Verhaltensbedingte Kündigung

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört. Ferner wenn der Kunde sich derartig vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Wir behalten in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Es findet jedoch eine Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie alle Vorteile, die wir durch eine anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge, statt. Mehrkosten wegen vorzeitiger Rückbeförderung trägt der Kunde.

8. Ersatzreisende

8.1 Innerhalb einer angemessenen Frist können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

8.2 Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Sie der TLP Sportreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die dadurch entstehenden Mehrkosten.

8.3 Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren.

9. Gewährleistungsrechte, Abhilfeverlangen, Minderung, Kündigung

9.1 Sollte die Reise nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen.

9.2 Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie in der Regel weder Minderungsansprüche nach §651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651 n BGB geltend machen.

9.3 Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von TLP Sportreisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von TLP Sportreisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel uns unter der mitgeteilten Kontaktstelle in Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von TLP Sportreisen bzw. der Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter von TLP Sportreisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.4 Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der in §651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten.

9.5 Eine Pflicht zur Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder wenn diese verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir dürfen jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach den gesetzlichen Vorschriften zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für Sie kein Interesse haben.

9.6 Den Anspruch auf Ihre Rückbeförderung behalten Sie.

9.7 Wir verweisen auf die Beistandspflicht gemäß §651 q BGB, wonach Ihnen im Falle des §651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt §651 k Abs. 3 BGB unberührt.

10. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Vertragliche Ansprüche nach den §651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB haben Sie gegenüber uns geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

10.2 Nach Ablauf der Frist können Sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

10.3 Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß §651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen

11.1 Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

11.2 Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung on Reisegepäck unverzüglich uns, unserem Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

12. Haftung

12.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und von der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

12.3 Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden Ihrerseits die Verletzung von Hinweis, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der TLP Sportreisen ursächlich war.

 

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Wir stehen dafür ein, Sie über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn wir mit der Besorgung beauftragt wurden, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.

13.2 Sie sind für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

13.3 Sie selbst sind für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften verantwortlich. Insbesondere haben Sie die notwendigen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass) bei Reiseantritt bereitzuhalten. Nachteile, die sich aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften ergeben, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

14. Reiseversicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, möglichst inklusive einer – auch separat buchbaren – Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Solche Reiseversicherungen erhalten Sie unter anderem bei: Europäische Reiseversicherung AG (ERV), Rosenheimer Straße 116, 81669 München. Auf Wunsch können wir Ihnen auch die passende Versicherung zu der von Ihnen gebuchten Reise vermitteln.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, werden wir Ihnen die Fluggesellschaft nennen, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Ändert sich die zuvor genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich informieren.  Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de.

16. Salvatorische Klausel und Information über Verbraucherstreitbeilegung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Wir möchten Sie in Kenntnis setzten, dass wir als Ihr Reiseveranstalter nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form.  Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

17. Speicherung Vertragstext, Vertragssprache

17.1 Dieser Vertragstext wird nach Vertragsschluss mit dem Kunden nicht gespeichert.

17.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Adresse:

TLP Sportreisen

Thorsten Lupp

Leipziger Platz 15

10117 Berlin

Tel.: +49 – 30 – 25895059

Fax: +49 – 30 – 25894100

E-Mail: info@TLP-Sportreisen.de

Inhaber: Thorsten Lupp

UST-ID: DE300653959